Kolev Architektenküchen, Inhaber Rusi Kolev
Hauptstr. 39, 61239 Ober-Mörlen, Deutschland
Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dir als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und uns, Kolev Architektenküchen, Inhaber Rusi Kolev.
Sie regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen rund um die Planung, Fertigung, Lieferung und Montage individueller Küchenprojekte. Mit Auftragserteilung erkennst du diese AGB an.
Unsere Angebote sind freibleibend und drei Wochen gültig.
Der Vertrag kommt zustande, wenn du unser Angebot in Textform annimmst (§ 126b BGB — also z. B. per E-Mail oder über das LexOffice-Kundenportal). Die Auftragsbestätigung dokumentiert den vereinbarten Leistungsumfang.
Nimmst du das Angebot innerhalb der dreiwöchigen Gültigkeitsfrist an, ist die Architektenplanung im Auftragswert enthalten.
Läuft die Frist ab und du entscheidest dich später für ein neues Angebot, wird die Architektenplanung als separate Position ausgewiesen. Der Umfang und die Kosten (5.000 EUR inkl. MwSt) werden im jeweiligen Angebot konkretisiert.
Da die Vertragsanbahnung (Erstberatung per Jitsi Meet) und der Vertragsschluss (Angebotsannahme über das LexOffice-Portal oder per E-Mail) ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erfolgen, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag gemäß § 312c BGB. Die vorvertraglichen Informationspflichten gemäß Art. 246a EGBGB werden durch diese AGB und die jeweiligen Angebotsdokumente erfüllt.
Die Erstberatung, Planung, 3D-Visualisierung und das erste Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Eine vertragliche Verpflichtung entsteht erst mit deiner Annahme des Angebots.
Wir erbringen folgende Werkleistungen: individuelle Planung, Fertigung und Lieferung frei Verwendungsstelle sowie fachgerechte Montage von Küchenmöbeln und Arbeitsplatten.
Darüber hinaus liefern und bauen wir Einbaugeräte ein — z. B. Backofen, Kochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Spülen, Armaturen und zugehörige Einbausysteme (z. B. Quooker mit Reservoir). Wir arbeiten mit Premiumherstellern wie BORA, Küppersbusch, Miele, Siemens, Bosch, Liebherr und Quooker. Für diese gelten die kaufrechtlichen Bestimmungen.
Die Einbaugeräte werden im Angebot und in der Auftragsbestätigung als separate Positionen ausgewiesen.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Vorbereitung der Geräte für den Anschluss an vorhandene Anschlusspunkte (Wasser, Abwasser, Elektro) — also das Positionieren, Einpassen und Heranführen der Leitungen bis zum Anschlusspunkt. Die eigentliche Verbindung mit den Anschlusspunkten (Eckventil, Starkstromanschluss etc.) erfolgt durch einen zugelassenen Fachbetrieb.
Bauseitige Elektro-, Sanitär- und Gasinstallationen sind nicht Bestandteil unserer Leistung. Dazu gehören insbesondere das Verlegen von Leitungen, das Setzen von Anschlusspunkten und alle Arbeiten, die einen zugelassenen Fachbetrieb erfordern.
Wir verarbeiten hochwertige Materialien: EGGER-Dekorspan für Küchenmöbel, Fronten von Senosan und Decospan, Beschläge von Hettich, Kesseböhmer und Sige, Spülen von Blanco sowie Arbeitsplatten nach deiner Wahl — z. B. Fundermax-Kompaktplatten, Dekton oder Naturstein. Details zu den natürlichen Eigenschaften der Materialien findest du unter kolev-kuechen.de/materialeigenschaften.
Alle genannten Preise sind Endpreise (Brutto) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
Die Zahlung erfolgt in drei Stufen:
Die Abschlagszahlung von 65 % deckt insbesondere die Kosten aller im Angebot ausgewiesenen Einbaugeräte vollständig ab. Die Schlussrechnung (15 %) bezieht sich ausschließlich auf die erbrachten Werkleistungen.
Der Anteil von 15 % (Schlussrechnung) sichert dein Zurückbehaltungsrecht zur Gewährleistung der mangelfreien Leistungserbringung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des voraussichtlich Zweifachen der Mängelbeseitigungskosten.
Der Preis wird mit der Auftragsbestätigung verbindlich fixiert. Nachträgliche Preisänderungen sind nur über eine einvernehmliche Nachtragsvereinbarung möglich (siehe § 12).
Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Wir bemühen uns, alle Termine zuverlässig einzuhalten.
Verzögerungen durch höhere Gewalt — insbesondere Lieferkettenunterbrechungen, Materialengpässe, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen — liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. In solchen Fällen informieren wir dich unverzüglich und vereinbaren gemeinsam einen neuen Termin. Diese Regelung gilt nicht, soweit die Verzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
Dauert ein solches Ereignis länger als 8 Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Montagetermin an, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene Materialkosten werden abgerechnet; im Übrigen erfolgt eine Rückabwicklung.
Damit die Montage reibungslos ablaufen kann, müssen alle Anschlusspunkte (Wasser, Abwasser, Elektro) gemäß dem vorab übermittelten Installationsplan fachgerecht installiert und betriebsbereit sein. Die Verantwortung dafür liegt bei dir.
Die Montage erfolgt ausschließlich durch unser eigenes Fachpersonal.
Nach Abschluss der Montage bieten wir dir eine gemeinsame Abnahme vor Ort an. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das den Zustand der Küche dokumentiert — einschließlich eventueller Mängel und bei Bedarf mit Fotodokumentation.
Nach Abschluss der Montage setzen wir dir in Textform eine Frist von 12 Werktagen zur Abnahme. Äußerst du dich innerhalb dieser Frist nicht in Textform (§ 126b BGB) mit konkreten Mängelrügen, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB).
Mit der Abnahme — ob ausdrücklich oder fiktiv — treten folgende Rechtsfolgen ein:
Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und von uns zeitnah beseitigt.
Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
Soweit Küchenmöbel bei der Montage fest mit dem Gebäude verbunden werden, kann der Eigentumsvorbehalt kraft Gesetzes erlöschen (§ 946 BGB). In diesem Fall behalten wir uns das Recht auf Zahlung des ausstehenden Betrags ausdrücklich vor.
Für unsere Werkleistungen (Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Montage) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach §§ 634 ff. BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme.
Für Einbaugeräte, Spülen und Armaturen (Kaufsachen) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach §§ 437 ff. BGB. Etwaige Herstellergarantien bestehen daneben als eigenständige Leistung des jeweiligen Herstellers.
Mängelansprüche für Einbaugeräte einschließlich mitgeliefertem Zubehör richten sich nach Kaufrecht. Mängelansprüche für die fachgerechte Einbauarbeit richten sich nach Werkvertragsrecht.
Mängel, die auf fehlerhafter Montage oder Integration der Geräte in die Küchenanlage beruhen — z. B. Geräteverkleidungen, Einbauöffnungen oder Anschlussvorbereitung — gelten als Mängel der Werkleistung und unterliegen der werkvertraglichen Verjährungsfrist.
Wir haben das Recht, gemeldete Mängel zunächst selbst nachzubessern (Nacherfüllung). Erst wenn eine Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dir weitergehende Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.
Natürliche Materialeigenschaften stellen keine Sachmängel dar. Dazu zählen insbesondere:
Wir empfehlen, eine separate Anlage „Materialeigenschaften“ zu vereinbaren, in der die konkreten Eigenschaften der gewählten Materialien vor Vertragsschluss beschrieben werden (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Pflege, normalen Verschleiß und bauseitige Installationsfehler.
Etwa einen Monat nach der Montage bieten wir eine kostenlose Nachjustierung an — z. B. Feinjustierung von Schubladen und Scharnieren. Das ist eine freiwillige Kulanzleistung und kein Gewährleistungsfall.
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust — z. B. fachgerechte Montage, mangelfreie Fertigung und fristgerechte Lieferung.
Für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten (Nebenpflichten) ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Waren handelt, die nach deinen individuellen Vorgaben angefertigt werden und eindeutig auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Erstberatung, Planung, 3D-Visualisierung und das erste Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Du gehst erst mit der Annahme des Angebots eine vertragliche Verpflichtung ein.
Du kannst den Werkvertragsanteil (Planung, Fertigung, Montage) jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
| Projektstadium | Anfallende Kosten |
|---|---|
| Nach Vertragsschluss, vor Aufmaß | Architektenplanung (Umfang gemäß Angebot) |
| Nach Aufmaß, vor Produktionsbeginn | Architektenplanung + Aufmaßkosten |
| Nach Produktionsbeginn | Zusätzlich: bereits angefallene Material- und Produktionskosten sowie nicht rückgabefähige bestellte Geräte und Materialien |
| Nach Montage | Vollständiger Vertragswert |
Die genannten Beträge sind Orientierungswerte. Dir steht der Nachweis offen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist (§ 648 S. 3 analog, § 309 Nr. 5 lit. b BGB).
Das Kündigungsrecht nach § 648 BGB gilt für den Werkvertragsanteil (Planung, Fertigung, Montage). Für bereits bestellte Einbaugeräte (Kaufvertragsanteil) können zusätzliche Kosten entstehen, sofern eine Rückgabe oder Stornierung beim Lieferanten nicht mehr möglich ist. Diese Kosten werden im Einzelfall nachgewiesen.
Gerätst du trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit einer fälligen Zahlung in Verzug, können wir:
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Änderungswünsche sind auch nach der Auftragsbestätigung möglich und willkommen. Wir erstellen in diesem Fall ein Nachtragsangebot, das die geänderten Kosten und eventuelle Auswirkungen auf den Zeitplan transparent ausweist.
Das Nachtragsangebot muss von dir in Textform (§ 126b BGB — also z. B. per E-Mail) genehmigt werden, bevor wir die Änderung umsetzen. Ohne deine Genehmigung führen wir keine kostenpflichtigen Änderungen aus.
Die Schlussrechnung spiegelt die finale, einvernehmlich vereinbarte Leistung wider — also die ursprüngliche Auftragsbestätigung zuzüglich aller genehmigten Nachträge.
Wir verarbeiten deine personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ausführliche Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Für unsere Erstberatung nutzen wir Jitsi Meet (selbst gehostet auf unserem Server in Deutschland). Das Gespräch wird nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung aufgezeichnet, die du bei der Terminbuchung erteilst. Die Aufzeichnung ist freiwillig — die Videoberatung findet auch ohne Aufzeichnung statt. Deine Einwilligung kannst du jederzeit, auch während des Gesprächs, widerrufen.
Soweit du der Aufzeichnung zugestimmt hast, wird das Gespräch automatisch transkribiert und mithilfe KI-gestützter Verfahren ausgewertet, um dir eine schriftliche Gesprächszusammenfassung und individuelle Stimmungsbilder (Mood Boards) bereitzustellen. Alle KI-generierten Inhalte werden von uns persönlich geprüft, bevor sie an dich weitergegeben werden. Details zu den eingesetzten Diensten und Drittanbietern findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Ober-Mörlen.